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Informationen für Sie

Ab Juli 2024 keine Ultraschalluntersuchungen mehr auf Kasse.

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir möchten Sie darüber informieren, dass wir uns ab dem 1. Juli 2024 entschieden haben, die sogenannten „genehmigungspflichtigen Leistungen“ an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zurückzugeben.   Dies betrifft insbesondere die Ultraschalluntersuchungen (Sonographie) und die Polygraphie.

Ab dem genannten Datum werden diese Leistungen in unserer Praxis nicht mehr über die gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar sein. Stattdessen müssen diese Untersuchungen von allen Patienten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat bezahlt werden.

Gründe für diese Entscheidung:

Wirtschaftlichkeit

Die Vergütung für Ultraschalluntersuchungen durch diegesetzlichen Krankenkassen steht in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten. Zum Beispiel erhalten wir für eine Ultraschalluntersuchung des Bauches etwa 17 Euro und für die Schilddrüse nur 9,90 Euro. 

Dabei kostet die Anschaffung eines Ultraschallgeräts so viel wie ein Mittelklassewagen, und die jährlichen Wartungskosten entsprechen einem Familienwochenendurlaub. Zusätzlich werden wir aktuell , wie bekannt, budgetiert.

Qualität: 

Um die Qualität unserer Untersuchungen weiterhin auf einem hohen Standard zu halten, ist eine angemessene Vergütung unerlässlich. Eine Ultraschalluntersuchung des Abdomens benötigt etwa 30 Minuten, und die der Schilddrüse etwa 20 Minuten. Um diese Zeit und die damit verbundene Sorgfalt gewährleisten zu können, müssen wir eine entsprechende Vergütung sicherstellen.

Wir möchten betonen, dass wir diese Leistungen weiterhin in unserer Praxis anbieten werden, jedoch nur noch privat abrechenbar.

Die Kosten für eine Ultraschalluntersuchung liegen bei etwa 70 Euro (Schilddrüse), 100 Euro (Bauch) und 140 Euro (Herzultraschall). 

Selbstverständlich erhalten Sie von uns bei Bedarf eine Überweisung zu Fachärzten, um die Ultraschalluntersuchungen weiterhin über die Krankenkasse abrechnen zu können.

In Notfällen und bei dringenden medizinischen Bedürfnissen werden wir selbstverständlich auch weiterhin alle notwendigen Untersuchungen für unsere

Patienten durchführen, wie bisher auch.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Praxisteam der Hausärzte Reilingen-Walldorf


Was bedeutet die Budgetierung für Arzt und Patienten?

Inhalt:

1. Was ist passiert?

2: Was bedeutet das nun für gesetzlich Versicherte? 

3: Warum Privat- und Selbstzahlerleistungen?

 

1: Was ist passiert?

In Baden-Württemberg wird ab dem vierten Quartal des Jahres 2023 eine rückwirkende Budgetierung für Hausärzte eingeführt. Dies bedeutet, dass die finanziellen Mittel, die für die Vergütung hausärztlicher Leistungen zur Verfügung stehen, begrenzt werden. Die Budgetierung im Gesundheitswesen ist ein Finanzierungsverfahren, bei dem im Voraus festgelegt wird, wie viel Geld für bestimmte Leistungen oder Sektoren innerhalb eines bestimmten Zeitraums zur Verfügung steht. Ziel ist es, die Ausgaben zu kontrollieren und eine effiziente Nutzung der Ressourcen zu fördern.

Ein zentraler Begriff im Zusammenhang mit der Budgetierung ist das Regelleistungsvolumen (RLV). Das RLV stellt den finanziellen Rahmen dar, innerhalb dessen Ärzte für ihre Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden. Es wird pro Arzt oder Praxis auf Basis historischer Leistungsdaten berechnet und legt fest, bis zu welchem Betrag Leistungen innerhalb eines Quartals vergütet werden. Leistungen, die über dieses Volumen hinausgehen, werden in der Regel deutlich niedriger, oder garnicht vergütet.

Die Einführung der rückwirkenden Budgetierung in Baden-Württemberg führt nun dazu, dass viele Hausarztpraxen bereits im zweiten Monat eines Quartals ihr Budget aufgebraucht haben. Das hat zur Folge, dass alle weiteren Leistungen im restlichen Quartal ohne entsprechende Vergütung erbracht werden müssen. In Zeiten steigender Inflation und Lohnkosten stellt dies eine erhebliche finanzielle Belastung für die Praxen dar.

Um dieser Situation entgegenzuwirken und die finanzielle Stabilität der Praxen zu gewährleisten, haben sich viele Hausärzte dazu entschieden, ihre Sprechstundenzeiten auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum von 25 Stunden pro Woche zu reduzieren. Zusätzliche Leistungen werden dann nur noch als Selbstzahlerleistungen oder als privatärztliche Leistungen (Privatsprechstunden) angeboten. Dies bedeutet, dass Patienten für bestimmte Leistungen, die über das reguläre Angebot der Praxis hinausgehen, selbst aufkommen müssen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Praxen weiterhin in der Lage sind, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu bieten, ohne finanziell überlastet zu werden.

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Änderungen in der Budgetierung und den Anpassungen der Sprechstundenzeiten für Hausärzte in Baden-Württemberg, gibt es weitere signifikante Anpassungen in der Erbringung medizinischer Leistungen, die die letzten Jahrzehnte überspannen. Eine wesentliche Neuerung betrifft die strengere Anwendung der WANZ-Kriterien (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig) bei der medizinischen Versorgung. §12 SGB V

In den vergangenen Jahren haben Ärzte oft über das geforderte Maß hinausgehende Untersuchungen und Behandlungen angeboten, teilweise auch unter Berücksichtigung individueller Patientenwünsche, ohne strikt die WANZ-Kriterien zu beachten. Solche zusätzlichen Leistungen wurden erbracht, auch wenn sie nicht immer im strengen Sinne notwendig waren, was manchmal als "ein Auge zudrücken" beschrieben wird. Dies führte dazu, dass Patienten Zugang zu einer breiteren Palette von Diagnose- und Behandlungsoptionen hatten, die über das Notwendige hinausgingen.

In Zukunft wird sich dies jedoch ändern. Die medizinische Versorgung wird sich streng auf die WANZ-Kriterien beschränken, was bedeutet, dass nur noch Leistungen erbracht werden, die als wirtschaftlich sinnvoll, ausreichend in ihrer Notwendigkeit und zweckmäßig angesehen werden. Dies schließt Untersuchungen und Behandlungen ein, wie Laboruntersuchungen und Ultraschall, die nun ausschließlich auf der Basis medizinischer Notwendigkeit und nicht auf Patientenwunsch oder ärztlicher Kulanz durchgeführt werden.

 

2: Was bedeutet das nun für gesetzlich Versicherte ?

Für Kassenpatienten ergeben sich aus den aktuellen Entwicklungen im Gesundheitssystem signifikante Veränderungen, die maßgeblich ihre medizinische Versorgung betreffen. Diese Änderungen spiegeln sich in verschiedenen Aspekten wider, die sowohl die Verfügbarkeit medizinischer Leistungen als auch den Zugang zu diesen beeinflussen. Hier eine zusammenfassende Übersicht der zu erwartenden Veränderungen und deren Bedeutung für die Zukunft:

Längere Wartezeiten auf Termine: Die Reduzierung der Sprechstundenzeiten und die strenge Budgetierung führen dazu, dass weniger Termine verfügbar sein werden. Dies resultiert in längeren Wartezeiten für Patienten, die einen Arzt konsultieren möchten.

Reduzierte Diagnostik und Therapie nach WANZ-Kriterien: Medizinische Leistungen werden noch strikter nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Ausreichendkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erbracht. Dies bedeutet, dass Untersuchungen und Behandlungen, die nicht zwingend notwendig sind, reduziert werden. Die Diagnostik und Therapie werden auf das medizinisch unbedingt Notwendige beschränkt.

Keine Aufnahme mehr von Patienten bzw. Reduzierung des Patientenstamms: Einige Praxen könnten sich dazu gezwungen sehen, den Patientenstamm zu reduzieren oder keine neuen Patienten aufzunehmen, um die Qualität der Versorgung für bestehende Patienten unter den gegebenen finanziellen Restriktionen aufrechterhalten zu können.

 

3: Warum Privat- und Selbstzahlerleistungen:

Um die Qualität und den Umfang der medizinischen Versorgung weiterhin hochzuhalten, planen viele Praxen, die besten medizinischen Leistungen als Privat- oder Selbstzahlerleistungen anzubieten. Diese Entscheidung ermöglicht es den Praxen, trotz der budgetären Einschränkungen und der strengen Anwendung der WANZ-Kriterien, eine exzellente und patientenorientierte Medizin zu praktizieren. Hier sind die Hauptgründe und Vorteile dieser Umstellung:

Hochwertige medizinische Versorgung: Durch das Angebot von Privat- oder Selbstzahlerleistungen können Ärzte weiterhin eine breite Palette an Diagnostik- und Therapieoptionen anbieten, die über die Basisversorgung hinausgehen. Dies sichert den Patienten Zugang zu den neuesten und effektivsten Behandlungsmethoden.

Individuelle Betreuung: Diese Leistungen ermöglichen es den Ärzten, mehr Zeit für die Beratung und Behandlung jedes einzelnen Patienten aufzuwenden. Eine personalisierte Medizin, die sich an den spezifischen Bedürfnissen und Wünschen des Patienten orientiert, wird dadurch realisierbar.

Kurzfristigere Termine: Da Privat- und Selbstzahlerleistungen nicht unter die budgetären Beschränkungen fallen, können Praxen diese Termine oft flexibler und schneller anbieten. Dies kann die Wartezeiten für Patienten erheblich reduzieren.

Investition in Praxisqualität: Die Einnahmen aus Privat- und Selbstzahlerleistungen können von den Praxen dazu genutzt werden, in hochwertige medizinische Ausstattung und fortlaufende Fortbildungen zu investieren. Dies trägt zur Verbesserung der gesamten medizinischen Versorgungsqualität bei.

Für Patienten bedeutet dies, dass sie, um Zugang zu diesen hochwertigen Leistungen zu erhalten, bereit sein müssen, dafür zu bezahlen. Dies stellt eine bedeutende Veränderung in der Art und Weise dar, wie medizinische Leistungen in Deutschland traditionell genutzt und bezahlt wurden. Es erfordert eine sorgfältige Überlegung und Planung von Seiten der Patienten, insbesondere in Bezug auf ihre Gesundheitsversorgung und finanzielle Planung.

Bekannte Schließzeiten für das Jahr 2024

Die Praxis bleibt geschlossen am:

  • 23.12.24 - 31.12.24

Bitte denken Sie rechtzeitig an Ihren Medikamentenbestand und Überweisungen.