Informationen für Sie
WICHTIG: Ab 1. Juli 25 Änderung der Praxisorganisation .
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, liebe Bürgerinnen und Bürger,
zum 1. Juli steht in unseren Praxen ein tiefgreifender organisatorischer Wandel bevor. Ein Wandel, den wir nicht freiwillig, sondern aus der Notwendigkeit heraus gehen. Der Grund: Unsere ärztliche Besetzung schrumpft dramatisch – von ehemals sechs Kolleginnen und Kollegen bleiben nur noch zwei.
Ein Teil tritt den wohlverdienten Ruhestand an, andere scheiden aus familiären oder gesundheitlichen Gründen aus – doch auch die wachsende Überlastung und der Druck im System haben ihren Teil dazu beigetragen. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte verlassen die ambulante Versorgung – nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil es so schlicht nicht mehr zu schaffen ist.
Und was bedeutet das für Sie konkret?
Unsere Praxis in Reilingen bleibt von Montag bis Donnerstag weiterhin vollständig für gesetzlich Versicherte geöffnet.
Freitags bleibt Reilingen geschlossen.
In Walldorf bieten wir montags und mittwochs weiterhin Sprechstunden für gesetzlich Versicherte an, an den übrigen Tagen arbeiten wir dort ausschließlich privatärztlich.
Diese Entscheidung ist das Ergebnis intensiver Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Wir konzentrieren unsere gesetzliche Versorgung auf Reilingen, um dort stabil und verlässlich erreichbar zu bleiben. Allein mit den verbleibenden 1,5 Versorgungs-Sitzen erfüllen wir die gesetzlich geforderte Sprechstundenanzahl – und bieten sogar mehr, als vorgeschrieben.
Warum aber in Walldorf nun zunehmend privatärztlich?
Walldorf ist seit seit vielen Jahren Standort einer großen flugmedizinischen Untersuchungsstelle die weiter wächst. Mit dem Wegfall von Kolleginnen wie Frau Dr. Ciré und anderen wird ein Großteil dieser zeitintensiven Untersuchungen künftig von mir, Dr. Reschke, übernommen. Diese Verpflichtung ist kaum noch mit zusätzlicher gesetzlicher Versorgung vereinbar – sowohl zeitlich als auch organisatorisch.
Hinzu kommt, dass sich in den vergangenen Monaten eine zweite tragende Säule etabliert hat: die ganzheitliche Allgemeinmedizin, konservative Schmerztherapie und präventive Diagnostik. Eine Medizin, die vielen Patientinnen und Patienten sehr wichtig ist, aber nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgebildet wird.
Diese Bereiche sind für uns nicht nur inhaltlich erfüllend, sondern auch wirtschaftlich notwendig, um die gesetzliche Versorgung querzufinanzieren. Denn mit reiner GKV-Versorgung ist eine hausärztliche Praxis heute kaum noch wirtschaftlich tragfähig – besonders dann, wenn man ärztliches Personal neu gewinnen möchte. Jede zusätzliche Versorgung bedeutet auch zusätzliche Bereitschaftsdienste, für die wir derzeit keine Kapazitäten haben.
Uns geht es nicht darum, Patientinnen und Patienten auszugrenzen. Im Gegenteil:
Wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen, diesen Weg mit uns zu gehen! Gesetzlich Versicherte sind bei uns weiterhin willkommen und werden engagiert betreut – aber eben unter veränderten Bedingungen:
Terminvergabe nach medizinischer Notwendigkeit
Mehr Nutzung der Videosprechstunde
Keine routinemäßigen Mehrfachbesuche ohne klare Indikation
Wir wollen weiter für Sie da sein. Aber wir brauchen Ihre Unterstützung.
Ein Gesundheitssystem, das auf Verschleiß läuft, ist kein tragfähiges System. Und auch wir sind irgendwann am Limit.
Deshalb: Wenn Sie diesen Weg mit uns gehen wollen – herzlich willkommen!
Und wenn Sie sagen, das passt für Sie nicht, lassen Sie uns das wissen – wir finden gemeinsam einen Weg oder können Ihnen gegebenenfalls helfen, eine andere Praxis zu finden, die aktuell noch neue Patienten aufnimmt.
Wir stehen an einem Punkt, an dem Ehrlichkeit zählt.
Wir tun, was möglich ist. Und vielleicht wird es ja auch wieder besser.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Dr. Stefan Reschke & Praxisteam

Was bedeutet die Budgetierung für Arzt und Patienten?
Inhalt:
1. Was ist passiert?
2: Was bedeutet das nun für gesetzlich Versicherte?
3: Warum Privat- und Selbstzahlerleistungen?
1: Was ist passiert?
In Baden-Württemberg wird ab dem vierten Quartal des Jahres 2023 eine rückwirkende Budgetierung für Hausärzte eingeführt. Dies bedeutet, dass die finanziellen Mittel, die für die Vergütung hausärztlicher Leistungen zur Verfügung stehen, begrenzt werden. Die Budgetierung im Gesundheitswesen ist ein Finanzierungsverfahren, bei dem im Voraus festgelegt wird, wie viel Geld für bestimmte Leistungen oder Sektoren innerhalb eines bestimmten Zeitraums zur Verfügung steht. Ziel ist es, die Ausgaben zu kontrollieren und eine effiziente Nutzung der Ressourcen zu fördern.
Ein zentraler Begriff im Zusammenhang mit der Budgetierung ist das Regelleistungsvolumen (RLV). Das RLV stellt den finanziellen Rahmen dar, innerhalb dessen Ärzte für ihre Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden. Es wird pro Arzt oder Praxis auf Basis historischer Leistungsdaten berechnet und legt fest, bis zu welchem Betrag Leistungen innerhalb eines Quartals vergütet werden. Leistungen, die über dieses Volumen hinausgehen, werden in der Regel deutlich niedriger, oder garnicht vergütet.
Die Einführung der rückwirkenden Budgetierung in Baden-Württemberg führt nun dazu, dass viele Hausarztpraxen bereits im zweiten Monat eines Quartals ihr Budget aufgebraucht haben. Das hat zur Folge, dass alle weiteren Leistungen im restlichen Quartal ohne entsprechende Vergütung erbracht werden müssen. In Zeiten steigender Inflation und Lohnkosten stellt dies eine erhebliche finanzielle Belastung für die Praxen dar.
Um dieser Situation entgegenzuwirken und die finanzielle Stabilität der Praxen zu gewährleisten, haben sich viele Hausärzte dazu entschieden, ihre Sprechstundenzeiten auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum von 25 Stunden pro Woche zu reduzieren. Zusätzliche Leistungen werden dann nur noch als Selbstzahlerleistungen oder als privatärztliche Leistungen (Privatsprechstunden) angeboten. Dies bedeutet, dass Patienten für bestimmte Leistungen, die über das reguläre Angebot der Praxis hinausgehen, selbst aufkommen müssen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Praxen weiterhin in der Lage sind, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu bieten, ohne finanziell überlastet zu werden.
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Änderungen in der Budgetierung und den Anpassungen der Sprechstundenzeiten für Hausärzte in Baden-Württemberg, gibt es weitere signifikante Anpassungen in der Erbringung medizinischer Leistungen, die die letzten Jahrzehnte überspannen. Eine wesentliche Neuerung betrifft die strengere Anwendung der WANZ-Kriterien (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig) bei der medizinischen Versorgung. §12 SGB V
In den vergangenen Jahren haben Ärzte oft über das geforderte Maß hinausgehende Untersuchungen und Behandlungen angeboten, teilweise auch unter Berücksichtigung individueller Patientenwünsche, ohne strikt die WANZ-Kriterien zu beachten. Solche zusätzlichen Leistungen wurden erbracht, auch wenn sie nicht immer im strengen Sinne notwendig waren, was manchmal als "ein Auge zudrücken" beschrieben wird. Dies führte dazu, dass Patienten Zugang zu einer breiteren Palette von Diagnose- und Behandlungsoptionen hatten, die über das Notwendige hinausgingen.
In Zukunft wird sich dies jedoch ändern. Die medizinische Versorgung wird sich streng auf die WANZ-Kriterien beschränken, was bedeutet, dass nur noch Leistungen erbracht werden, die als wirtschaftlich sinnvoll, ausreichend in ihrer Notwendigkeit und zweckmäßig angesehen werden. Dies schließt Untersuchungen und Behandlungen ein, wie Laboruntersuchungen und Ultraschall, die nun ausschließlich auf der Basis medizinischer Notwendigkeit und nicht auf Patientenwunsch oder ärztlicher Kulanz durchgeführt werden.
2: Was bedeutet das nun für gesetzlich Versicherte ?
Für Kassenpatienten ergeben sich aus den aktuellen Entwicklungen im Gesundheitssystem signifikante Veränderungen, die maßgeblich ihre medizinische Versorgung betreffen. Diese Änderungen spiegeln sich in verschiedenen Aspekten wider, die sowohl die Verfügbarkeit medizinischer Leistungen als auch den Zugang zu diesen beeinflussen. Hier eine zusammenfassende Übersicht der zu erwartenden Veränderungen und deren Bedeutung für die Zukunft:
Längere Wartezeiten auf Termine: Die Reduzierung der Sprechstundenzeiten und die strenge Budgetierung führen dazu, dass weniger Termine verfügbar sein werden. Dies resultiert in längeren Wartezeiten für Patienten, die einen Arzt konsultieren möchten.
Reduzierte Diagnostik und Therapie nach WANZ-Kriterien: Medizinische Leistungen werden noch strikter nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Ausreichendkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erbracht. Dies bedeutet, dass Untersuchungen und Behandlungen, die nicht zwingend notwendig sind, reduziert werden. Die Diagnostik und Therapie werden auf das medizinisch unbedingt Notwendige beschränkt.
Keine Aufnahme mehr von Patienten bzw. Reduzierung des Patientenstamms: Einige Praxen könnten sich dazu gezwungen sehen, den Patientenstamm zu reduzieren oder keine neuen Patienten aufzunehmen, um die Qualität der Versorgung für bestehende Patienten unter den gegebenen finanziellen Restriktionen aufrechterhalten zu können.
3: Warum Privat- und Selbstzahlerleistungen:
Um die Qualität und den Umfang der medizinischen Versorgung weiterhin hochzuhalten, planen viele Praxen, die besten medizinischen Leistungen als Privat- oder Selbstzahlerleistungen anzubieten. Diese Entscheidung ermöglicht es den Praxen, trotz der budgetären Einschränkungen und der strengen Anwendung der WANZ-Kriterien, eine exzellente und patientenorientierte Medizin zu praktizieren. Hier sind die Hauptgründe und Vorteile dieser Umstellung:
Hochwertige medizinische Versorgung: Durch das Angebot von Privat- oder Selbstzahlerleistungen können Ärzte weiterhin eine breite Palette an Diagnostik- und Therapieoptionen anbieten, die über die Basisversorgung hinausgehen. Dies sichert den Patienten Zugang zu den neuesten und effektivsten Behandlungsmethoden.
Individuelle Betreuung: Diese Leistungen ermöglichen es den Ärzten, mehr Zeit für die Beratung und Behandlung jedes einzelnen Patienten aufzuwenden. Eine personalisierte Medizin, die sich an den spezifischen Bedürfnissen und Wünschen des Patienten orientiert, wird dadurch realisierbar.
Kurzfristigere Termine: Da Privat- und Selbstzahlerleistungen nicht unter die budgetären Beschränkungen fallen, können Praxen diese Termine oft flexibler und schneller anbieten. Dies kann die Wartezeiten für Patienten erheblich reduzieren.
Investition in Praxisqualität: Die Einnahmen aus Privat- und Selbstzahlerleistungen können von den Praxen dazu genutzt werden, in hochwertige medizinische Ausstattung und fortlaufende Fortbildungen zu investieren. Dies trägt zur Verbesserung der gesamten medizinischen Versorgungsqualität bei.
Für Patienten bedeutet dies, dass sie, um Zugang zu diesen hochwertigen Leistungen zu erhalten, bereit sein müssen, dafür zu bezahlen. Dies stellt eine bedeutende Veränderung in der Art und Weise dar, wie medizinische Leistungen in Deutschland traditionell genutzt und bezahlt wurden. Es erfordert eine sorgfältige Überlegung und Planung von Seiten der Patienten, insbesondere in Bezug auf ihre Gesundheitsversorgung und finanzielle Planung.
Bekannte Schließzeiten für das Jahr 2024
Die Praxis bleibt geschlossen am:
- 23.12.24 - 31.12.24
Bitte denken Sie rechtzeitig an Ihren Medikamentenbestand und Überweisungen.